Die Kfz-Versicherung zum „Führerschein mit 17“
Darauf achten wir als Versicherungsbüro bei der Kfz-Versicherung zum „Führerschein mit 17“Aus unserer Erfahrung gibt es ein paar Leistungen, von denen Ihre Kinder ebenso profitieren wie Sie. Worauf wir beim Kfz-Versicherungs-Schutz achten:
- Keine Beitragserhöhung erhalten.Das "Begleitete Fahren" kann in Ihre Kfz-Versicherung eingeschlossen werden. Bringen Sie uns dazu nur die Kopie der Prüfbescheinigung vorbei.
- Keinen Aufschlag ab 18 bekommen.Ihr Nachwuchs soll auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiter mit Ihrem Auto fahren dürfen.
- Eine günstige Einstufung für das Auto Ihres Sprösslings erhalten.Der Start mit dem ersten eigenen Auto muss nicht teuer sein. Das erste auf Ihr Kind zugelassene Auto versichern wir zu attraktiven Konditionen.
Darauf achten wir als Versicherungsbüro bei der Kfz-Versicherung zum „Führerschein mit 17“
Was genau heißt "Begleitetes Fahren"?
Vorausgesetzt ein Erziehungsberechtigter stimmt zu, kann sich ein Jugendlicher ab 16 1/2 Jahren bei einer Fahrschule zur Fahrausbildung anmelden. Mit dem vollendeten 17. Lebensjahr kann er die Fahrprüfung ablegen.
Wie den Führerschein mit 17 nachweisen?
Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält der Jugendliche eine Prüfbescheinigung. Sie wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres durch den regulären Führerschein ersetzt. Mit der Prüfbescheinigung ist das Fahren nur in Deutschland erlaubt. Bei jeder Fahrt muss eine in der Prüfbescheinigung eingetragene Begleitperson mitfahren. Fahren ohne Begleitperson führt zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis, außerdem zu einem Bußgeld und Punkten.
Rabatt-Retter für Führerschein-Neulinge lässt sich regeln
Auch beim Begleiteten Fahren lässt sich eine Rückstufung im Schadensfall vermeiden. Achten Sie auf einen sogenannten "Rabatt-Retter". So wird Ihre Versicherung auch nach einem Unfall im nächsten Jahr weitergeführt, als wäre nichts gewesen.